Samstag, 18. April 2026
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Gültigkeit von Anfi del Mar-Verträgen: Oberster Gerichtshof lässt Berufung im Fall Lopesan-Timeshare zu

Gültigkeit von Anfi del Mar-Verträgen: Oberster Gerichtshof lässt Berufung im Fall Lopesan-Timeshare zu

GARA HERNÁNDEZ - M24H Donnerstag, 26. Februar 2026

Der langwierige und komplexe Rechtsstreit um den Verkauf von Timesharing-Rechten im Süden Gran Canarias hat eine entscheidende Phase erreicht. Die Erste Kammer des Obersten Gerichtshofs hat die Berufung von Anfi Sales SL und Anfi Resorts SL zugelassen. Der Timesharing-Riese will ein Urteil des Provinzgerichts Las Palmas aufheben lassen, das im Februar 2024 einen Vertrag aus dem Jahr 2013 wegen Unklarheit über den Zweck der Immobilie für nichtig erklärt hatte.

Kern des Rechtsstreits ist das Konzept der „flexiblen“ Suite. Das Provinzgericht entschied zugunsten von Luis Francisco, da der Vertrag – der das Objekt lediglich als Einzimmerwohnung für vier Personen ohne Angabe einer Wohnungsnummer oder einer bestimmten Woche definierte – aufgrund mangelnder Klarheit ungültig sei. Laut Gericht der Kanarischen Inseln verhinderte dieses Modell der „regulären Reservierung“, dass der Verbraucher wusste, welches konkrete Objekt Gegenstand seiner Reservierung war. Die kanarische Tourismusbehörde Anfi hält diese Auslegung für fehlerhaft und im Widerspruch zu geltenden Vorschriften.

In ihrer Berufung argumentiert die Rechtsvertretung von Anfi, dass das angefochtene Urteil gegen das Gesetz 4/2012, insbesondere dessen einzige Übergangsbestimmung, verstößt. Das Unternehmen macht geltend, dass ein Widerspruch zur etablierten Rechtsprechung hinsichtlich der Anwendung dieses Gesetzes auf Verträge besteht, die nach dessen Inkrafttreten geschlossen wurden, sich aber auf Timesharing-Vereinbarungen beziehen, die viel früher, unter dem früheren Gesetz 42/1998, geschlossen wurden. Anfi bittet den Obersten Gerichtshof um Klarstellung, ob die „Unbestimmtheit“ des Vertragsgegenstands in diesen konkreten Fällen einen ausreichenden Aufhebungsgrund darstellt.

Die Annahme der Berufung durch den Obersten Gerichtshof beruht auf dem Bedürfnis, seine eigene Rechtsprechung zu präzisieren, zu klären oder zu bestätigen, und verweist dabei auf jüngste Urteile vom September 2025. Die Richter sind der Ansicht, dass der Fall eine notwendige Gelegenheit bietet, eine endgültige Auslegung von Artikel 2 des Gesetzes 4/2012 und Artikel 1273 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu erarbeiten. Diese Entscheidung ist zwar vorläufig und unterliegt der endgültigen Überprüfung des Urteils, räumt der Gegenpartei jedoch eine Frist von zwanzig Tagen zur förmlichen Einreichung ihrer Stellungnahme ein.

Für den Tourismus- und Rechtssektor von San Bartolomé de Tirajana ist der Ausgang dieses ordentlichen Verfahrens, das vor dem Gericht erster Instanz Nr. 1 begann, von entscheidender Bedeutung. Ein Urteil zugunsten von Anfi könnte Tausende von sogenannten „Floating Contracts“ schützen, die derzeit gerichtlich geprüft werden. Eine Bestätigung der Aufhebung würde hingegen das Recht der Verbraucher auf Rückerstattung ihrer Investitionen stärken, die sie aufgrund der unklaren Sachlage bei ihren Ferienimmobilien getätigt haben.

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