Hier sei klargestellt: Wir in dieser Zeitung stehen für Steuerfahndung, darum soll es keine Missverständnisse geben. Doch nun zur Logik. Im komplexen Gefüge des Wirtschafts- und Steuerregimes der Kanarischen Inseln (REF), das die PP und die CC nun Madrid entreißen wollen – die einzige moralische Garantie, dass wir nicht ausgenutzt werden –, hat ein Urteil des Zentralen Wirtschafts- und Verwaltungsgerichts (TEAC) ein Warnsignal an Hotel- und Immobilieninvestoren im Süden Gran Canarias gesendet. Das Urteil, mit dem die Berufung eines Unternehmens zurückgewiesen wurde, das eine Steuerfestsetzung bestätigt hatte, hebt die Konsolidierung der Steuervorteile im Zusammenhang mit der Investitionsreserve der Kanarischen Inseln (RIC) und den Abzügen für Anlagevermögen auf.
Der Fall dreht sich um einen Ferienkomplex, den die Beschwerdeführerin bis 2010 selbst betrieb und anschließend die Verwaltung im Wege eines Pachtvertrags und der Übernahme des Personals an einen Dritten übertrug. Diese in der Beherbergungsbranche von Mogán und San Bartolomé de Tirajana übliche Vorgehensweise erwies sich als Achillesferse des Unternehmens hinsichtlich der Einhaltung der Steuervorschriften gegenüber dem Finanzamt in Las Palmas.
Kern des Streits ist nicht die ursprüngliche Investition – getätigt zwischen 1995 und 2010 –, sondern die Einhaltung der Instandhaltungsfristen. Die Steuerbehörde argumentiert, dass die Voraussetzungen für den Steuervorteil nicht mehr erfüllt seien, da die RIC-Mittel (Geschäftsjahre 2007 und 2008) für Vermögenswerte verwendet wurden, die anschließend verleast wurden, ohne die strengen Anforderungen an die wirtschaftliche Tätigkeit zu erfüllen.
Die Verteidigung des Unternehmens berief sich auf die Verjährungsfrist und argumentierte, die Investitionen hätten ihre gesetzliche Haltefrist bereits erreicht. Das Gericht wandte jedoch die strengere Auslegung des Obersten Gerichtshofs an: Der Steuervorteil entsteht erst nach Ablauf des fünften Haltejahres, gerechnet ab dem Ende der gesetzlichen Investitionsfrist. Dies räumt den Steuerbehörden in der Praxis einen deutlich größeren Kontrollspielraum ein, als viele Steuerzahler erwartet hatten.
Über die Fristen hinaus konzentriert sich das Urteil auf die Art der Tätigkeit in den Industriegebäuden der Gemeinde Agüimes und des erwähnten Touristenkomplexes. Laut dem Zentralen Wirtschafts- und Verwaltungsgericht (TEAC) reicht der bloße Besitz von Pachtobjekten nicht aus, um die Investitionsreserve der Kanarischen Inseln (RIC) zu erhalten, wenn eine tatsächliche Geschäftsstruktur fehlt. Obwohl der Beschwerdeführer ein Urteil des Obersten Gerichtshofs der Kanarischen Inseln vorlegte, das die Existenz einer wirtschaftlichen Tätigkeit aufgrund eines Vollzeitbeschäftigten und der Verwaltung von elf Gebäuden bestätigte, hat die Steuerbehörde die tatsächliche Arbeitsbelastung und deren Auswirkungen auf das Vermögen eingehend geprüft.
Dieses Urteil unterstreicht die Anfälligkeit von „Industrieleasing“-Strukturen im Tourismussektor, sofern diese nicht durch einen nachweisbaren administrativen und operativen Managementaufwand abgesichert sind. Die Auslegung des TEAC bestätigt, dass die Steuerbehörde die Eignung der Investition jederzeit während der Instandhaltungsphase überprüfen kann und die vierjährige Verjährungsfrist erst nach Ablauf der obligatorischen Haltefrist beginnt. Dieses Urteil verdeutlicht, dass die staatliche Steuerbehörde nicht nur den Kapitalzufluss auf die Inseln prüft, sondern auch dessen Dauerhaftigkeit und den tatsächlichen Zusammenhang mit der Schaffung echter, nicht bloß passiver, wirtschaftlicher Aktivität.











