Maspalomas 24H hat den Zahlungsplan erhalten, der das Leben der Steuerzahler in diesem Jahr bestimmt – ein wichtiges Dokument, das ausländische Einwohner im Süden Gran Canarias und die Bewohner der Kanarischen Inseln jedes Jahr konsultieren. Dieses Dokument, ein Beweis für administrative Präzision, legt den 4. Mai als Beginn der Hauptsteuersaison fest. Ab diesem Tag beginnt die freiwillige Zahlungsfrist für die Kfz-Steuer (IVTM), die Grundsteuer für ländliche Grundstücke (IBI), die Steuer für Grundstücke mit besonderen Merkmalen (BICES) und die Vados-Gebühr (Zufahrts- und Straßennutzungsgebühren). Die Zahlungsfrist endet jeweils am 30. Oktober 2026.
Die Zahlungsstruktur für Wohnen und Lebenshaltungskosten ist in zwei Phasen unterteilt. Die Grundsteuer (IBI-Urbana) und die Gebühr für die Hausmüllabfuhr sind in einem ersten Zeitraum vom 4. Mai bis zum 31. Juli zu entrichten, der zweite Zeitraum läuft vom 4. Mai bis zum 30. Oktober. Für Unternehmen und Freiberufler gilt eine eigene Frist: Die Gewerbesteuer (IAE) ist vom 3. August bis zum 30. Oktober zu entrichten.
Für alle, die sich für das bequeme Lastschriftverfahren entschieden haben, werden die Gebühren automatisch vom Finanzamt der Gemeinde abgebucht. Die erste Rate der Grundsteuer (IBI) und der Müllgebühren wird am 31. Juli eingezogen, während die restlichen jährlichen Steuern (Kfz-Steuer, Gebäudesteuer, Grundsteuer für ländliche Gebiete, Gewerbesteuer, Zufahrtssteuer) und die zweite Rate der halbjährlichen Steuern am 30. Oktober fällig werden. An diesem Tag wird das Bankkonto belastet, und das digitale System bucht die Beträge ein, die den Kontoinhabern aufgrund ihrer registrierten Adresse zustehen.
Die Stadtverwaltung bietet verschiedene Zahlungsmöglichkeiten für die Schlachtung an: Online-Zahlung über das Emursa-Portal, persönliche Zahlung in den Büros am Plaza Timanfaya (von 08:30 bis 14:00 Uhr) oder Zahlung per Einzahlungsschein (C60) bei teilnehmenden Banken: Banco Santander, BBVA, Caixabank, Cajamar und Banca March. Alle Maßnahmen sind darauf ausgelegt, einen reibungslosen Geldfluss von den Bürgern in die Stadtkasse zu gewährleisten.
Die Bekanntmachung warnt schließlich mit der Unnachgiebigkeit des Allgemeinen Steuergesetzes 58/2003, dass nach Ablauf der Fristen für freiwillige Zahlungen das Vollstreckungsverfahren eingeleitet wird. Das bedeutet, dass ausstehende Schulden nicht länger eine einfache Zahlungsverpflichtung darstellen, sondern zu einer Belastung werden, die durch Zuschläge, Verzugszinsen und Anwaltskosten noch verschärft wird. In San Bartolomé de Tirajana ist der Kalender keine Empfehlung, sondern ein Gesetz, das mit der Pünktlichkeit der Gezeiten durchgesetzt wird.











