Die Justiz im Südosten Gran Canarias steht vor einem Fall, der das Vertrauen in die Bildungseinrichtungen der Insel erschüttert. Die Staatsanwaltschaft hat ihre vorläufigen Schlussfolgerungen gegen GANC, einen Lehrer an einer weiterführenden Schule in Santa Lucía de Tirajana, formell eingereicht und beantragt, dass der Fall vor dem Provinzgericht verhandelt wird. Ihm wird wiederholter sexueller Missbrauch mit Penetration einer Schülerin vorgeworfen, die zum Tatzeitpunkt – zwischen November 2017 und März 2018 – erst 15 Jahre alt war. Die Staatsanwaltschaft fordert für GANC, Lehrer in Santa Lucía de Tirajana, eine achtjährige Haftstrafe mit anschließender Bewährungszeit wegen wiederholten sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen unter Berücksichtigung der mildernden Umstände einer geistigen Behinderung.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine achtjährige Haftstrafe sowie umfassende Sicherheits- und Schutzmaßnahmen. Zusätzlich zu einem zehnjährigen Berufsverbot mit Kontakt zu Minderjährigen beantragt sie eine achtjährige Bewährungszeit mit verpflichtender ambulanter medizinischer Behandlung. Der Fall, der nach der jüngsten Reform des spanischen Organgesetzes 10/2022 verhandelt wird, verdeutlicht die Gefährdung des Bildungswesens und die Schwere der strafrechtlichen Konsequenzen bei Verletzung der Aufsichtspflicht durch Lehrkräfte.
Die Anklage beschreibt eine intime Beziehung, die im schulischen Umfeld begann und sich zu sexuellen Handlungen sowohl in der Privatwohnung des Lehrers als auch auf der Insel Fuerteventura ausweitete. Laut Anklage handelte der Angeklagte in voller Kenntnis des Alters des Opfers und mit der Absicht, dessen sexuelle Integrität zu verletzen. Die Folgen für den jungen Mann waren verheerend: Er leidet unter einer chronischen posttraumatischen Belastungsstörung, die seine Anpassungsfähigkeit stark beeinträchtigt und seine sozio-emotionale und sexuelle Entwicklung schwer geschädigt hat.
Die Strategie der Anklage umfasst jedoch einen grundlegenden technischen Aspekt: die psychische Gesundheit des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft räumt ein, dass aufgrund einer psychischen Beeinträchtigung eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegen kann, da der Professor an einer schweren depressiven Episode mit psychotischen Symptomen und einer schizoiden Persönlichkeitsstörung leidet. Laut gerichtsmedizinischem Gutachten waren seine intellektuellen und willentlichen Fähigkeiten zum Tatzeitpunkt mäßig beeinträchtigt.











