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Das neue Sahara-Statut und der Tourismus in Maspalomas: Die Probleme im Süden von Gran Canaria

Das neue Sahara-Statut und der Tourismus in Maspalomas: Die Probleme im Süden von Gran Canaria

GARA HERNÁNDEZ - M24H Freitag, 13. Februar 2026

Marokko plant, die Westsahara bis 2032 jährlich mit fünf Millionen Touristen zu beherbergen, etwas mehr als Gran Canaria. Letzteres Reiseziel wird dadurch einen erheblichen Marktanteil im Süden Gran Canarias verlieren. Dort gibt es Sanddünen statt heruntergekommener Einkaufszentren – eine Folge der Expansion der Hauptstadt Las Palmas nach Playa del Inglés in den 1980er Jahren. Nun muss Spanien nur noch die Flugsicherung abgeben, um Interferenzen zwischen den beiden Reisezielen in dem begrenzten Luftraum zu vermeiden.

Der Autonomieplan für die Westsahara hat laut Atalayar einen qualitativen Sprung nach vorn gemacht und sich von einer bloßen Absichtserklärung zu einem soliden, organischen Statut entwickelt. Dieser neue, Artikel für Artikel strukturierte Rechtsrahmen geht über politische Rhetorik hinaus und wendet eine normative Technik an, die mit den fortschrittlichsten Autonomieregimen Europas vergleichbar ist. Das Dokument etabliert eine klare Machtstruktur und definiert präzise die Mechanismen zur verfassungsrechtlichen Ausgestaltung sowie die Verfahren zur Kontrolle.

Der Schlüssel zu dieser neuen Phase liegt in einem gemischten System geteilter Befugnisse. Während die Zentralregierung die Symbole der Souveränität – wie Landesverteidigung, Außenpolitik, Währung und oberste Gerichtsbarkeit – exklusiv und restriktiv behält, übernimmt die Region eine führende Rolle bei der Gestaltung ihrer eigenen Zukunft. Diese Abgrenzung gewährleistet, dass strategische Bereiche der nationalen Sicherheit von jeglicher regionalen Gerichtsbarkeit, selbst von geteilter Gerichtsbarkeit, ausgenommen bleiben.

In dieser Machtteilung verbleibt die wirtschaftliche Entwicklung in der Zuständigkeit der autonomen Region, insbesondere in den Bereichen regionale Wirtschaftsplanung, industrielle Entwicklung und Tourismus. Die Sahara wird die Befugnis haben, verbindliche Regelungen für die Gestaltung ihres eigenen Tourismusmodells zu erlassen, ihre Energie- und Wasserinfrastruktur zu verwalten sowie die Landnutzung und Stadtentwicklung zu planen. Diese touristische Autonomie ermöglicht es der Region, ihre internationale Vermarktung eigenständig zu steuern und ihre Küstenressourcen zu bewirtschaften.

Diese gesamte Ausübung der Selbstverwaltung basiert auf dem Prinzip der Verfassungstreue, das die regionalen Behörden verpflichtet, im Einklang mit der Einheit des Staates und der nationalen Solidarität zu handeln. Der Plan enthält jedoch eine Schutzklausel, die es dem Staat ermöglicht, diese Befugnisse in Ausnahmefällen bei schwerwiegenden Gefährdungen der verfassungsmäßigen Ordnung oder der territorialen Integrität – stets nach einem rechtlich geregelten Verfahren – vorübergehend auszusetzen.

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