Das Untersuchungsgericht Nr. 2 von San Bartolomé de Tirajana im Süden Gran Canarias hat die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Darin wird eine vierjährige Haftstrafe für EBR, einen paraguayischen Staatsangehörigen, gefordert, der des sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen unter 16 Jahren beschuldigt wird. Die Tat, die sich in der Gemeinde Santa Lucía de Tirajana ereignete, wird demnächst vor dem Provinzgericht Las Palmas verhandelt.
Laut Angaben der Staatsanwaltschaft ereignete sich der Vorfall am 16. Mai 2025 gegen 10:15 Uhr. Der Angeklagte befand sich mit dem Opfer, einem 15-jährigen Mädchen, das mit seinem Sohn liiert war, in seiner Wohnung. Der Mann nutzte dieses Vertrauensverhältnis und die familiäre Nähe aus und lud das Mädchen zum Geschlechtsverkehr ein. Dabei soll er die Gelegenheit genutzt haben, ihre Brüste zu berühren, um sie sexuell zu missbrauchen.
Die Staatsanwaltschaft stuft die Taten als sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen unter 16 Jahren gemäß Artikel 181.1 des Strafgesetzbuches ein. Neben einer Freiheitsstrafe beantragt die Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte nach seiner Haftentlassung sechs Jahre lang unter Bewährungsaufsicht gestellt wird und ihm zudem für zehn Jahre die Ausübung jeglicher Tätigkeit untersagt wird, die direkten Kontakt mit Minderjährigen beinhaltet.
Der Strafantrag umfasst auch strenge Schutzmaßnahmen für das Opfer. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine einstweilige Verfügung, die es dem Angeklagten untersagt, sich dem Mädchen, ihrem Zuhause oder ihrer Schule auf weniger als 200 Meter zu nähern, sowie ein sechsjähriges Kontaktverbot jeglicher Art. Zivilrechtlich fordert die Staatsanwaltschaft 3.000 Euro Schmerzensgeld für die junge Frau wegen des erlittenen seelischen Leids.
Die Anklage fordert die Anwendung von Artikel 89.1 des Strafgesetzbuches und beantragt die Ausweisung von EBR aus dem Land, sobald er zwei Drittel seiner Haftstrafe verbüßt hat, sowie ein ausdrückliches sechsjähriges Einreiseverbot nach Spanien. Der Prozess zur Feststellung der Strafmündigkeit des Angeklagten steht noch aus und wird vom Provinzgericht anberaumt.











